Teilnahmehinweise für geführte Mountain Bike Touren der Deutsche Initiative Mountain Bike e. V. (DIMB) / IBC DIMB Racing Team Mit der Anmeldung und/oder
Teilnahme an einer geführten Mountainbiketour der
DIMB / IBC DIMB Racing Team erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er die
nachfolgenden Teilnahmehinweise gelesen hat und damit einverstanden ist:
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Die Deutsche Initiative Mountainbike e.V. / IBC DIMB Racing Team (im Weiteren mit
DIMB / IDRT bezeichnet) ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Mountainbike
Sports.
(2) Die DIMB /IDRT veranstaltet geführte Mountainbiketouren. Der individuelle Leiter
dieser Touren wird im Weiteren als Guide bezeichnet. DIMB IG Scouts sind von dem hier
verwendeten Begriff „Guide“ umfasst.
(3) Soweit nachfolgend männliche Begriffsbestimmungen verwendet werden schließen
diese, soweit anwendbar, die weiblichen Begriffsbestimmungen mit ein.
§ 2 Verfügbarkeit dieser Hinweise
Auf die Teilnahmehinweise wird in jeder Ausschreibung für geführte Mountainbiketouren
der DIMB / IDRT hingewiesen. Sie können unter www.dimb.de / Rubrik „Tour & Action /
Teilnahmeregeln“ nachgelesen und ausgedruckt werden.
§ 3 Absage oder Abbruch von Touren
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung einer
ausgeschriebenen Tour. Die DIMB / IDRT und/oder der Guide sind jederzeit – auch
kurzfristig – berechtigt, die Tour ohne Angabe von Gründen abzusagen oder abzubrechen
sowie Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die DIMB / IDRT und/oder der Guide sind berechtigt, die Teilnahme an einer Tour von
der Erfüllung besonderer Bedingungen (wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter
fahrtechnischer Fähigkeiten) abhängig zu machen. Hierauf wird im Einzelnen in der
Ausschreibung zu einer Tour hingewiesen. Sofern nichts anderes angegeben ist, ist eine
Mitgliedschaft in der DIMB / IDRT nicht Voraussetzung für die Teilnahme an einer
Anlage e)
DIMB / IDRT Teilnahmehinweise Touren
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ausgeschriebenen Tour. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
müssen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einer Tour sind, sofern nichts anderes angegeben
ist, ein technisch einwandfreies Mountainbike sowie eine ausreichende Pannenausrüstung
(u. a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.). Es ist nicht Aufgabe oder
Verpflichtung des Guides, den Teilnehmer im Pannenfall technische Unterstützung zu
gewähren. Kann die Tour aufgrund einer Panne nicht zu Ende gefahren werden, so ist ein
eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers
durchzuführen.
(3) Alle Teilnehmer haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu
sorgen. Hierzu gehören insbesondere ein Schutzhelm (Pflicht!), eine den
Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung und ggfs. angemessene
Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Protektoren). Alle Teilnehmer haben selbst für eine
ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen.
§ 5 Aufgaben des Guides
(1) Sofern nichts anderes angegeben ist, besteht die Aufgabe des Guides ausschließlich
darin, den Teilnehmern den Weg zu zeigen sowie die Orientierung abseits von öffentlichen
Straßen und Wegen zu erleichtern. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit
einverstanden, dass der Tourverlauf und die Tourdauer, z. B. aufgrund von Witterungsund
Wegebedingungen, jederzeit – auch im Verlauf einer Tour – Änderungen unterliegen
können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach
hinten verschieben kann.
(2) Es ist nicht Verpflichtung des Guides, die konditionellen oder fahrtechnischen
Fähigkeiten der Teilnehmer zu beurteilen oder ihnen hierzu Ratschläge zu erteilen.
§ 6 Gefahrtragung
(1) Dem Teilnehmer einer Tour der DIMB / IDRT ist bekannt, dass die Benutzung eines
Mountainbikes sowohl auf als auch abseits befestigter Strassen besondere körperliche
Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist.
(2) Die Teilnahme an einer Tour erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes
Risiko. Touren führen sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte
und unbefestigte Wege und Pfade. Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge
und Dauer sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer
Tour sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, dem Teilnehmer einen groben
Eindruck von den sie erwartenden Anforderungen zu geben. Angaben zum
fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour beziehen sich auf die sog. Singletrailskala,
die unter www.singletrail-skala.de nachzulesen ist. Die Teilnehmer müssen selbst und in
eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen
entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im
Verantwortungsbereich des Teilnehmers.
§ 7 Verhalten der Teilnehmer
DIMB / IDRT Teilnahmehinweise Touren
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(1) Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und
andere Teilnehmer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender
Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen
Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.
(2 ) Alle Teilnehmer haben ihre – vor allem konditionellen und fahrtechnischen –
Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die Teilnehmer
müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich
oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können; im Zweifelsfall ist ein
Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu
tragen.
(3) Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Darüber hinaus sind die
DIMB Trail Rules einzuhalten; die DIMB Trail Rules können unter www.dimb.de
nachgelesen werden.
(4) Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass Mountainbiketouren mit gewissen
Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst
und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere
darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden –
auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren
und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch
wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben.
Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie
Selbstüberschätzung oder unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer
können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen. Weder die DIMB /
IDRT noch der Guide sind verpflichtet, für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder
auf Gefahren hinzuweisen.
§ 8 Haftung der DIMB / IDRT
Soweit die DIMB / IDRT für rechtswidrig verursachte Schäden haftet, gilt Folgendes:
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die
DIMB / IDRT unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die DIMB /IDRT unbeschränkt, soweit diese auf einem
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung der DIMB / IDRT ausgeschlossen.
Soweit die Haftung der DIMB / IDRT ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Im Falle eines Schadens ist, soweit möglich, der Guide unverzüglich vor Ort unter Angabe
von Name und Wohnanschrift zu informieren. Darüber hinaus ist ein Unfall unverzüglich
der Deutschen Initiative Mountainbike e.V. (DIMB) unter der auf www.dimb.de Rubrik
„Kontakt“ veröffentlichten Anschrift zu melden. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen.